Ehrungsrichtlinien

Richtlinien für die Ehrungen durch
den Sportring Neustadt a. Rbge. e.V. und die Stadt Neustadt a. Rbge. 

 

Unabhängig vom Statut der Stadt Neustadt a. Rbge. über städtische Auszeichnungen und Repräsentationsgeschenke ehrt der Sportring Neustadt a. Rbge. e. V. in Zusammenarbeit mit der Stadt Neustadt a. Rbge. alljährlich in würdiger Form

  • herausragende sportliche regionale, nationale und internationale Spitzenleistungen
  • verdienstvolle Breitensportleistungen und
  • langjährige, ehrenamtliche Tätigkeiten für den Sport.

Diese Richtlinien betreffen ausschließlich Personen, Sportler und Mannschaften, die Mitglied in einem Neustädter Verein sind, der gleichzeitig auch Mitglied im Sportring Neustadt a. Rbge. e. V. ist. Voraussetzung für die Ehrungen ist auch, dass die jeweiligen sportlichen Wettkämpfe von den zuständigen Stadtgremien, Regional-, Landes- und Bundesfachverbänden einberufen bzw. anerkannt sind. Die erbrachten sportlichen Leistungen und die langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeiten sollen nach folgenden Kriterien Anerkennung finden:

  • Teilnahme an internationalen Wettbewerben, unabhängig von einer Platzierung.
  • Erringung eines der ersten 5 Plätze bei Deutschen Meisterschaften
  • Erringung eines der ersten 3 Plätze bei Norddeutschen Meisterschaften
  • Erringung eines der ersten 3 Plätze bei Landesmeisterschaften
  • Erringung eines der ersten 2 Plätze bei Bezirksmeisterschaften oder gleichrangigen Wettbewerben.
  • Erringung einer Kreismeisterschaft oder Sieger bei einer gleichrangigen, vergleichbaren Regionalmeisterschaft.
  • Erringung einer Stadtmeisterschaft in Neustadt a. Rbge., sofern mindestens 5 Einzelsportler oder 3 Mannschaften am Wettbewerb teilgenommen haben.

Die Mitgliedsvereine im Sportring Neustadt a. Rbge. e. V. schlagen Sportler oder Mannschaften jeweils bis zum 31.12. eines Kalenderjahres zur Ehrung vor.
Die entsprechenden Leistungen sollen im abgelaufenen Jahr erbracht worden sein.

Die Mitgliedsvereine im Sportring Neustadt a. Rbge. e. V. schlagen ehrenamtliche Vereinsmitglieder zur Ehrung vor, die durch aufopferungsvolle Tätigkeiten zur positiven Entwicklung ihres Vereines oder des Sportes im allgemeinen entscheidend beigetragen haben. Die Vorschläge sind vom jeweiligen Vereinsvorstand ausführlich schriftlich zu begründen und dem Sportring Neustadt a. Rbge. e.V. rechtzeitig, spätestens bis zum 31.12. eines Jahres zu unterbreiten.

Der Sportring Neustadt a. Rbge. e. V. kann unter gleichen Voraussetzungen Verdienste von Personen selbst gebührend herausheben oder der Stadt Neustadt a. Rbge. zur besonderen Ehrung nach dem Statut der Stadt Neustadt a. Rbge. vorschlagen.

Die Ehrungen erfolgen in der Regel im Rahmen einer besonderen Feierstunde durch Überreichung einer Urkunde der Stadt Neustadt a. Rbge. und einer Ehrengabe des Sportringes Neustadt a. Rbge. In dieser Feierstunde sollen auch die Ehrungen gemäß dem Statut der Stadt Neustadt a. Rbge. erfolgen.

Sportler werden im Wiederholungsfall nur dann geehrt, wenn eine Leistungssteigerung in derselben Disziplin und in derselben Altersgruppe erbracht wurde.

Bei mehreren Spitzenleistungen eines Sportlers oder einer Mannschaft wird nur die jeweils höchstrangige Platzierung hervorgehoben.
Die Beurteilung dieser Höchstleistung obliegt den jeweiligen Vereinsverantwortlichen.

Einzelsportler oder Mannschaften, die zum 5. Male gemäß diesen Richtlinien geehrt werden, erhalten die nächst höhere Ehrengabe des Sportringes Neustadt a. Rbge. e. V.

Mannschaften, die ihre Spitzenleistungen im Wettbewerb erbracht haben, erhalten eine Ehrengabe für die gesamte Mannschaft.
Bei Wiederholungen der Spitzenleistungen wird die Ehrung gemäß dem vorstehenden Grundsatz vorgenommen.

Diese Richtlinien können jederzeit durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung des Sportringes Neustadt a. Rbge. e.V. geändert werden, wenn Notwendigkeit dafür gegeben ist. Ausnahmeregelungen, die eine aktuelle, kurzfristige Entscheidung erfordern, kann der Vorstand mit Mehrheit treffen. Sie sind bei der nächstfolgenden Mitgliederversammlung nachträglich zu bestätigen.

Beschlossen auf der ordentlichen Mitgliederversammlung des Sportringes Neustadt a. Rbge. e. V. am 27. April 1987

 

 

 

 

 

 

 

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